Die Neuregelung der Maklerprovision
Liebe Kundinnen,
Liebe Kunden,
am 23. Dezember 2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten.
Der Kern der Regelung liegt darin, dass künftige Verkäufer und Käufer sich die Provision hälftig teilen bzw. jeder eine Provision in selber Höhe zahlt, wenn es zum Abschluss des Kaufvertrages kommt. Das Ziel dieser Regelung ist, dass der Käufer die Provision nicht alleine oder mehr als der Verkäufer zahlen soll. Zudem hat der Gesetzgeber ein Textformerfordernis eingeführt, um den Maklervertrag rechtsicherer und transparenter zu gestalten.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt des Immobilienverbandes Deutschland IVD: Kundeninformation zur Neuregelung der Maklerprovision.